Upskirting

Der Begriff kommt aus dem Englischen und bedeutet ungefragt jemanden unter den Rock zu fotografieren. Solche „Up-skirts“, landen meist auf Pornoseiten oder anderen online Plattformen. In Deutschland war das bis 2018 noch keine Straftat. Hanna Seidel hat das geändert.

„Ich habe mir auch Selbst die Schuld gegeben. Und das ist total beknackt. Also macht das bitte auf gar keinen Fall! Sag nicht, dass du daran Schuld bist, sondern der Täter ist daran schuld. „

Hanna Seidel

Erste Berührungspunkte

„Ich bin einmal mit 13 Jahren, Opfer von Upskirting geworden. Da waren wir auf einer Schuldisko und ein Lehrer aus einer anderen Schule, hat uns Mädchen unter den Röcken gefilmt. Und einmal weiteres mal mit 16 Jahre und auf dem Mera Luna in Hildesheim und da hat mir ein Erwachsener Mann unter dem Rock, zwischen die Beine fotografiert. Danach hat er mich auch noch beschimpft, das ich ein „Flittchen“ sein und das selber wollen würde. Ich bin mir immer noch nicht sicher, ob er die Foto´s gelöscht hat. Er ist auch handgreiflich geworden. Diese Thema hat mich sehr mitgenommen und irgendwie immer begleitet.
Ich habe in diesem Jahr gelesen, dass Upskirting immer noch keine Straftat ist. Das erklärt, warum mir 2016 in Hildesheim, die Polizei nicht geholfen hat. Deshalb mache ich das hier. „

Mit einer Kampagne zu dem Thema Verbietet#Upskirting , haben Regiestudentin Hannah Seidel und TV-Redakteurin Ida Marie Sassenberg zu einer Petition auf der Internetseite „Change.org“ aufgerufen, um noch mehr Unterschriften zu sammeln.

„Sexuelle Belästigung ist erst seit 2016 Strafbar, da ist es uns einfach wichtig ein Bewusstsein für zu schaffen. Wenn wir 100.000 Unterschriften zusammen bekommen, das wäre gut, denn wir müssen mit Frau Lambrecht, der Bundesjustizministerin reden. Sie muss auf unserer Seite sein. Je mehr Unterschriften wir da haben, desto mehr steht sie unter druck, logischer weise. Es gibt zwei Möglichkeiten, wo man aktuell Up skirting miteinbringen kann. 184i „Sexuelle Belästigung“ und 201a „Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich durch Bildaufnahme“. Das wäre beides Bereich wo die Strafmaß bei maximal mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe, liegen würde. „

Rechtslage zu Upskirting

Schaut man sich die Rechtslage dazu an gibt es seit 2014 der Paragraph 201a im Strafgesetzbuch zur „Verletzung der höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahme“. Doch gilt dies nur, wenn die Aufnahmen in privaten oder geschlossen Räumen gemacht wurden – und an Dritte weitergegeben werden. Eine Aufnahme, die auf der Straße oder auf einem Konzert entsandt, ist nicht vom Strafrecht abgedeckt.

„Man muss halt überlegen, was ist das Rechtsgut, worauf wir hinaus wollen. Wenn man das in der sexuellen Belästigung verankert, dann sagt man ok, dass ist die Sexuelle Selbstbestimmung der Frau und die wird verletzt. Deswegen ist es uns so wichtig, das es genau da, auch verankert wird.“

Wir Frauen müssen uns gegenseitig Unterstützen“

„Wenn man dafür erst Mal ein Bewusstsein schafft, was ist das, dass das häufiger passiert, dann fällt es den Menschen auch leichter, die Aktion einzuordnen und vielleicht was dagegen zu machen. Die Formulierung „… da war ich vielleicht ein bisschen aufreizend angezogen.“, damit geben wir uns eine Stückschuld. Falsch!! Sehr viele Mädchen und Frauen, die uns schreiben, schreiben das. Ich habe mir auch Selbst die Schuld gegeben. Und das ist total beknackt. Also macht das bitte auf gar keinen Fall! Sag nicht, dass du daran Schuld bist, sondern der Täter ist daran schuld. Egal wie Du rumläufst. Man hat ja auch Männer, die manchmal weite Shorts anhaben oder Ihr Brusthaar zur Schau stellen, dass heißt nicht, dass ich das Fotografieren darf. Und auch nicht mich daran aufzugeilen. Die Opfer sind daran gar nicht Schuld.“

Rückmeldungen während der Petition

„Wir bekommen seit dem wir in den Medien sind auf jeden Fall sehr viel Support von außen. Viele fühlen sich endlich gehört, die auch Opfer von Up skirting gewesen sind. Sie sagen:“ Es ist gut das Ihr Euch dafür einsetzt und sind entsetzt darüber das es noch nicht verboten ist. Schön das Ihr darauf aufmerksam macht.“ Es gab aber auch einige gegen Argumente. Eine Juristin z-B sieht es kritisch, wenn die Opfer das vor Gericht nicht beweisen können, dann steht das wieder in den Medien, konnte nicht bewiesen werden und das ist eigentlich negativ für die Opfer. Ich habe aber auch das Gefühl, dass Augenzeugen eine große Hilfe sein werden.“

Heutiger Stand

Die Petition ist abgeschlossen und war mit 109.025 Unterstützer*innen erfolgreich.
Seit dem 13.November 2019 ist Upskirting nun auch unter dem Paragrafen 201a im Strafgesetzbuch verankert und wird mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Tatsächlich wurden in diesem Zusammenhang auch gleich „Fotos in den Ausschnitt“ „Down-blousing“ mit aufgenommen!

Interview geführt im Juni 2019 – Nele Kolf